Sie wollen andere Menschen überzeugen - von Ihrem Verein, Ihren Ideen, Kompetenzen oder von sich selbst?
Lernen Sie, Ihr Publikum mit Souveränität und selbstbewusster Ausstrahlung zu gewinnen.
Seminar am Samstag, den 17. März 2012 in Bad Oldesloe
Vor einer Gruppe zu reden ist für die meisten Menschen eine höchst unangenehme und verunsichernde Situation.
Durch das Präsentationstraining lernen Sie Inhalte lebendig und souverän zu vermitteln – somit erhöhen Sie Ihre Effektivität, überzeugen selbst kritische Zuhörer und erreichen die Herzen der Menschen
Der Kreissportverband Stormarn bietet eine Informationsveranstaltung zum Thema Versicherungen an. Es werden allgemeine sowie spezielle Fragen zur ARAG Versicherung beantwortet.
Termin: Freitag, 10. Februar 2012 Ort:Dörfergemeinschaftshaus Neritz, Bergstraße, 23843 Neritz Referent:Frau Carina Barth, Büroleiterin ARAG-Versicherungsbüro beim Landessportverband Schleswig-Holstein Gebühr: 5,- €
Burnout – eine Modeerscheinung?
am 22. August 2012
Neuauflage Senioren-Broschüre "Fit ins Alter"
Vor drei Jahren brachten wir die Broschüre „Fit ins Alter“ heraus. Vereine konnten ihre Vereinsangebote für Seniorensport dort veröffentlichen.
Nun ist es an der Zeit, diese Broschüre (siehe Beilage) zu überarbeiten. Sicher sind Angebote hinzugekommen oder weggefallen, Trainingszeiten haben sich geändert, Sportstätten gewechselt usw. weiter lesen
Bildungspaket & Sportverein
Allgemeine Information
Das Bildungspaket sieht insbesondere vor, dass sozial bedürftigen Kindern und Jugendlichen über ein zweckgebundenes monatliches Budget in Höhe von bis zu 10,- EUR die Sportvereinsmitgliedschaft oder die Teilnahme an Ferien- und Trainingsfreizeiten ermöglicht werden kann.
Dies gilt, wenn die Kinder bzw. ihre Eltern
· Leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder
· Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG oder
· Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG bekommen.
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommt, wendet sich für den Leistungsbezug aus dem Bildungspaket an das zuständige Jobcenter.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag erhalten, ist das Jobcenter nicht zuständig. Die Eltern finden in der jeweiligen Gemeinde (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) einen Ansprechpartner.
Handhabung für den Verein
Wichtig ist im ersten Schritt, dass Sie sich als Verein mit dem Thema beschäftigen und klären, ob und wie Sie am Bildungspaket teilnehmen möchten.
Ganz besonders wichtig ist im zweiten Schritt, die Eltern zu informieren, wie die Handhabung in Ihrem Verein aussieht.
Dies kann beispielsweise über die Information der ÜbungsleiterInnen, die Vereinszeitung oder Aushänge in den Hallen erfolgen.
Ab dem 1. Juli 2011 beantragen Eltern bedürftiger Kinder und Jugendlicher mit einer Rechnung oder mit einer Beitragsbestätigung des Vereins die Ansprüche aus dem Teilhabepaket. Diese Rechnungen müssen den Beitragszeitraum, Namen des Kindes/Jugendlichen mit Geburtsdatum und den jeweiligen Monatsbeitrag ausweisen. Diese müssen dann dem Jobcenter weitergereicht werden. (Idealerweise nach Bad Oldesloe, denn nur dort werden die Anträge bearbeitet. Kommen die Rechnungen in anderen Jobcentern an, werden sie selbstverständlich weitergereicht, nur das Verfahren zieht sich in die Länge) Direktzahlung an den Verein!
Das Jobcenter überweist nach Prüfung für den jeweiligen Bewilligungszeitraum die Gelder
aus dem Teilhabepaket direkt an den Verein. (Gelder aus dem Teilhabepaket dürfen nur an
den Anbieter überwiesen werden, nicht als Erstattung an die Bedürftigen!)
Das ´Rezept für Bewegung´ wird flächendeckend in ganz Schleswig-Holstein von den drei Partnern Landessportverband, der Landesärztekammer und mit Unterstützung der Sparkassen in Schleswig-Holstein eingeführt. Hierzu wird eine Datenbank eingerichtet, die ständig aktualisiert wird und die es den Ärzten ermöglicht, auf alle qualitätsgesicherten, gesundheitsorientierten Sportangebote der Vereine im Landessportverband zurückzugreifen. Hier geht's weiter ...
Vollständigkeitserklärung von Vereinsabteilungen an den Vorstand
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs haftet der Verein/dervertretungsberechtigte Vorstand für aufgelaufene Lohnsteuerverbindlichkeiten beiBeschäftigungsverhältnissen/ Zahlungen durch einzelne Vereinsabteilungen anMitglieder/Spieler. Von größeren Abteilungen, mit einem ent-sprechendenFinanzvolumen, empfiehlt sich deshalb am Ende des jeweiligen Vereinsjahrs dieVorlage einer "Vollständigkeitserklärung" in Bezug auf die finanziellen Vorgänge inden einzelnen Abteilungen.
Praxis-Tipps
Die Vollständigkeitserklärung ist lediglich ein Muster. Theoretischgenügt auch eine kurze Bestätigung, dass sämtliche Einnahmen/Ausgaben zumZwecke der kompletten buchhalterischen Erfassung über die Vereinsbuchhaltung liefbzw. mitgeteilt wurde. Sieht die bestehende Abteilungs-ordnung besondere Mitteilungs-, Informations- undAuskunftspflichten vor, ist die Vollständig-keitserklärung noch durch eine Bestätigungder Abteilungsprüfer zu ergänzen, falls die Abteilungs-kasse, vergleichbar mit demKassenprüfer beim Hauptverein, separat geprüft wird.Eine derartige Vollständigkeitserklärung entbindet natürlich den insgesamt für dieBuchführung zuständigen vertretungsberechtigten Vorstand bzw. den Schatzmeister/Vereinskassierer nicht von seinen Überprüfungspflichten.
D.h., er muss sich bei dem
• geringsten Zweifeln oder
• ungeklärten Sachverhalten
von der zutreffenden Führung der Abteilungskasse und des Finanzetats überzeugen.Dazu zählen auch alle steuerlichen und sozialversicherungs- rechtlichen Pflichten.Denn nach wie vor gilt der Grundsatz: der Jahresabschluss eines Vereins ist nurdann zutreffend, wenn tatsächlich sämtliche Finanzbereiche des gesamten Vereins,also auch einschließlich aller Abteilungen und sonstiger vorhandener Unter-gliederungen, buchhalterisch berücksichtigt sind, sich auch im Rechenschaftsbericht/Geschäftsbericht wieder finden .
Erweitertes Führungszeugnis für ehrenamtlich
tätige Personen
Der Bundestag hat am 16.Juli 2009 ein Gesetz beschlossen, das zum 1. Mai 2010 in Kraft
treten wird. Dieses Gesetz soll dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen und geht auf
einen Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zurück. Künftig sollen so genannte
erweiterte Führungszeugnisse in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Personen
wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.
Dieses Gesetz findet künftig auch auf Ehrenämter im jugendnahen Bereich Anwendung. Das
Bundeszentralregistergesetz regelt, dass jeder Person ab 14 Jahren und ohne Angabe von
Gründen ein Führungszeugnis erteilt wird. Ob eine Verurteilung aufgenommen wird, richtet sich
grundsätzlich nach der Höhe des Strafmaßes. Weitere Informationen
Der Deutsche Sportausweis ist der offizielle Mitgliedsausweis Ihres Sportvereins. Darüber hinaus ist er auch das nationale Ausweissystem teilnehmender Landessportbünde, Spitzenverbände und des Deutschen Olympischen Sportbundes.
Der Sportausweis und das Portal www.sportausweis.de bieten viele Vorteile für den Verein, die Vereinsführung und die Mitglieder.