Mit der Spielfeld- und Laufbahnrichtlinie unterstützt das Land die Kommunen darin, ihre Sportinfrastruktur zu erhalten.

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Sportstättenstatistik des Landes weist aus, dass bei nicht überdachten Spielfeldern und Laufbahnen in Schleswig-Holstein ein sehr hoher Sanierungsstau besteht. Aus den in den Jahren 2018 bis 2020 im Rahmen des Sondervermögen IMPULS zur Verfügung stehenden Mitteln sollen deshalb ausschließlich kommunale Spielfelder, Laufbahnen sowie die dazugehörige spielfeldgebundene Leichtathletikinfrastruktur unter den Aspekten des Klimaschutzes und des effizienten Einsatzes von Ressourcen gefördert werden.

Weitere Details finden Sie hier in der Richtlinie über Förderung von kommunalen Spielfeldern und Laufbahnen in SH.

Antragsberechtigt sind laut Richtlinie Punkt 4 schleswig-holsteinische Gemeinden, Kreise, Ämter und Zweckverbände.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]