|
für die Gewährung von Zuwendungen aus vorhandenen Haushaltsmitteln des Kreissportverbandes Stormarn e.V. (KSV) an seine Mitglieder nach den in den Richtlinien festgelegten Grundsätzen finden Sie hier.
Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen ist der Nachweis eines gültigen Freistellungsbescheides vom zuständigen Finanzamt.
Das Präsidium kann bei begründeten Sachverhalten Ausnahmen von diesen Regeln zulassen. Folgende Projekte werden gefördert:
A: Förderprogramm zur Ausbildung junger Übungsleiter/innen
Antrag/Personalbogen als Download
|