Der Gesetzgeber beauftragt das Jugendamt, Kinderschutzvereinbarungen mit allen freien Trägern der Jugendarbeit (hierzu zählen auch Sportvereine) zu treffen. Diese sollen sicherstellen, dass keine einschlägig vorbestraften Personen Kinder und Jugendliche betreuen. Sie dienen also der Wahrung des Kindeswohls.
Sie wurden aktualisiert und Anfang 2025 allen Sportvereinen im Kreis Stormarn zugestellt. Zudem fanden mehrere Infoveranstaltungen und Fachtage Kindeswohl statt.