Kinder- und Jugendschutz im Sportverein

In den ca. 166 Sportvereinen im Kreis Stormarn machen die über 26.000 Kinder und Jugendliche etwa 41 % der Mitglieder aus. Wir vom Kreissportverband Stormarn möchten erreichen, dass die Vereinsverter*innen und Übungsleiter*innen für das Thema Kinder- und Jugendschutz sensibilisiert sind. Denn Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bedeutet, Verantwortung für deren Wohlergehen zu übernehmen. Einem Verein mit guter Präventionsarbeit vertraut man sein Kind gern an und wird ein eine klar kommunizierte Kultur des Hinsehens und der Beteiligung im Verein gelebt, sinkt das Risiko für alle formen (sexualisierter) Gewalt signifikant.

Deshalb versteht sich der KSV Stormarn als Berater und Unterstützer für seine Vereine. Wir möchten, dass alle Vereinsvertreter*innen und Übungsleiter*innen für das Thema sensibilisiert sind und bieten dafür Schulungen, Fortbildung und Austauschformate an.

Außerdem fungiert unser Mitarbeiter Finn Schwarzlow als Ansprechperson zu diesem sensiblen Thema für unsere Vereine. Nehmen Sie also bei allen Fragen gern Kontakt zu ihm auf: 0172 433 87 61 oder finn.schwarzlow@ksv-stormarn.de

Inhouseschulung Kinder- & Jugendschutz

Der Kinder- & Jugendschutz in eurem Verein soll mehr Gewicht bekommen? Ihr möchtet eure Übungsleiterinnen & Übungsleiter, euren Vorstand oder andere Engagierte sensibilisieren? Ihr wollt mit dem Thema starten, wisst aber nicht wie und wo? Dann meldet euch bei uns und die folgende Veranstaltung könnte dann auch bei euch stattfinden:

Mittwochabend, 18 Uhr. Der Seminarraum des TSV Glinde ist gut gefüllt. Auf der Agenda steht ein wichtiges Thema: Kinder- und Jugendschutz. In den nun folgenden eineinhalb Stunden soll mehr Sensibilität für das Auftreten von sexualisierter Gewalt im Verein entwickelt, die Wahrnehmungfür Grenzverletzung geschärft und der Prävention im Sportbetrieb mehr Gewicht verliehen werden.

„Es geht unter anderem um Begriffsbestimmungen, Täterstrategien und Betroffenenperspektiven“, sagt Referent Finn Schwarzlow vom Kreissportverband (KSV) Stormarn. „Wir möchten zum Nachdenken anregen, neuePerspektiven aufzeigen und rechtliche Hintergründe erläutern.“ Sexualisierte und interpersonelle Gewalt gibt es – subtil oder brutal, psychisch oder physisch – überall im Leben, also auch im organisierten Sport.

Der 38 Jahre alte Familienvater von zwei kleinen Jungs ist für den KSV seit Anfang 2024 als Sportreferent im Bereich Aus- und Fortbildung sowie Kinder- und Jugendschutz tätig. Fünf bis zehn Seminare im Jahr bietet Schwarzlow zum letztgenannten Themenbereich an. Tendenz steigend. „Wir wollen noch mehr Menschen dafür begeistern, sich im Sportverein aktiv für den Kinder- und Jugendschutz einzusetzen“, sagt er. Allein das Kinderschutzlogo auf der Internetseite eines Vereins zu präsentieren hätte für einen potentiellen Täter bereits einen abschreckenden Effekt. Jeder einzelne Schritt hilft, einen Sportverein zu einem unbequemen Ort für potenzielle Täter zu machen.

Sichtbarkeit ist eine wichtige präventive Komponente. Das unterstreicht eine gemeinsame bundesweite Studie von zehn Landessportverbänden aus dem Jahr 2022 mit mehr als 4300 befragten Vereinsmitgliedern und rund 300 beteiligten Sportverbänden. Das Forschungsprojekt „SicherImSport“ zeigt außerdem, dass Betroffene von Gewalt im Sport nur selten über ihre Erfahrungen berichten und Unterstützung bei den Sportvereinen oder -verbänden suchen – und wenn sie es tun, dann müssen sie sich nicht selten mehreren Kontaktenanvertrauen, bis ihnen geholfen wird.

Eine deutlich kommunizierte „Kultur des Hinsehens und der Beteiligung“ ist das Ziel. Klare, im Verein allseits bekannte Regeln schützen zudem Ehrenamtliche und Hauptberufliche vor falschem Verdacht und Gerede.

„Sichtbare Ansprechpartner in den Sportvereinen üben eine enorm wichtige Funktion aus“, sagt Schwarzlow. Bedenken, als Kinderschutzbeauftragter oder -beauftragte im Fall der Fälle allein auf weiter Flur zu stehen, entkräftet der 38-Jährige ohne Umschweife. „Unser kommunales Netzwerk ist groß und wächst stetig weiter“, sagt Schwarzlow. „Kompetente Gesprächspartner gibt es in den Sportvereinen und -verbänden, bei externen Beratungsstellen und der Kreisverwaltung, beim Landessportverband sowie der Sportjugend Schleswig-Holstein – um nur einige zu nennen.“

Text und Foto: Henrik Bagdassarian

Kinderschutzvereinbarungen nach § 8a Abs. 4 SGB VIII und § 72 a SGB VIII

Der Gesetzgeber beauftragt das Jugendamt, Kinderschutzvereinbarungen mit allen freien Trägern der Jugendarbeit (hierzu zählen auch Sportvereine) zu treffen. Diese sollen sicherstellen, dass keine einschlägig vorbestraften Personen Kinder und Jugendliche betreuen. Sie dienen also der Wahrung des Kindeswohls.

Sie wurden aktualisiert und Anfang 2025 allen Sportvereinen im Kreis Stormarn zugestellt. Zudem fanden mehrere Infoveranstaltungen und Fachtage Kindeswohl statt.

Zusammengefasst beinhalten die Kinderschutzvereinbarungen folgendes (für Einzelheiten melden Sie sich gern):

Kinderschutzvereinbarung § 8 a Abs. 4 SGB VIII

  • Der Sportverein verpflichtet sich, seine Mitglieder über die Thematik „Kindeswohlgefährdungen“ zu informieren und Ansprechpersonen für das Thema zu bennen.
  • Bei Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung informiert der Verein im begründeten Verdachtsfall unverzüglich das Jugendamt.
 
Kinderschutzvereinbarung § 72 a SGB VII
  • Der Sportverein beschäftigt keine Personen, die wegen  einer in § 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII aufgeführten Straftat rechtskräftig verurteilt wurden.
  • Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses von Übungsleiter*innen/ Betreue*innen/ Mitarbeiter*innen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind, wenn die im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung entstehenden Kontakte nach Art, Intensität und Dauer (qualifizierte Kontakte) dieses erfordern.
  • Der Sportverein trifft  Vorsorge durch geeignete Maßnahmen der Sensibilisierung, der Prävention und Qualifizierung (z.B. Juleica Aus- und Fortbildung) und Schaffung struktureller Rahmenbedingungen, sodass das Kindeswohl geschützt wird und Übergriffe auf betreute junge Menschen verhindert werden.
 
 

Der KSV Stormarn empfiehlt seinen Sportvereinen, die Kinderschutzvereinbarungen zu unterzeichnen und an das Jugendamt zurückzugeben (sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet). Damit sind sie vollumfänglich in ihren Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit förderfähig.

Beim KSV Stormarn

Finn Schwarzlow

0172 433 87 61

finn.schwarzlow@ksv-stormarn.de

Beim Kreis Stormarn

Wiebke Herrmann

Fachbereich Jugend und Schule

04531 / 160-1518 oder -1339

jugendarbeit@kreis-stormarn.de

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