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Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich Willkommen auf der Seite des KSV Stormarn e.V.

 

 

 

 


Kreissportverband Stormarn / Schleswig Holstein Karte

"Ein Tag für die Frau"

am Samstag, den 30. Oktober 2010

im Hochseilgarten in Kaltenkirchen

Für Trainerinnen, Übungsleiterinnen, ehenamtlich und hauptamtlich arbeitende Frauen sowie alle interessierten Frauen ab 16 Jahren

Ausschreibung

Anmeldung

Flyer


 

Vollständigkeitserklärung von Vereinsabteilungen an den Vorstand

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs haftet der Verein/dervertretungsberechtigte Vorstand für aufgelaufene Lohnsteuerverbindlichkeiten beiBeschäftigungsverhältnissen/ Zahlungen durch einzelne Vereinsabteilungen anMitglieder/Spieler. Von größeren Abteilungen, mit einem ent-sprechendenFinanzvolumen, empfiehlt sich deshalb am Ende des jeweiligen Vereinsjahrs dieVorlage einer "Vollständigkeitserklärung" in Bezug auf die finanziellen Vorgänge inden einzelnen Abteilungen.

Praxis-Tipps

Die Vollständigkeitserklärung ist lediglich ein Muster. Theoretischgenügt auch eine kurze Bestätigung, dass sämtliche Einnahmen/Ausgaben zumZwecke der kompletten buchhalterischen Erfassung über die Vereinsbuchhaltung liefbzw. mitgeteilt wurde. Sieht die bestehende Abteilungs-ordnung besondere Mitteilungs-, Informations- undAuskunftspflichten vor, ist die Vollständig-keitserklärung noch durch eine Bestätigungder Abteilungsprüfer zu ergänzen, falls die Abteilungs-kasse, vergleichbar mit demKassenprüfer beim Hauptverein, separat geprüft wird.Eine derartige Vollständigkeitserklärung entbindet natürlich den insgesamt für dieBuchführung zuständigen vertretungsberechtigten Vorstand bzw. den Schatzmeister/Vereinskassierer nicht von seinen Überprüfungspflichten.

D.h., ermuss sich bei dem

• geringsten Zweifeln oder

• ungeklärten Sachverhalten

von der zutreffenden Führung der Abteilungskasse und des Finanzetats überzeugen.Dazu zählen auch alle steuerlichen und sozialversicherungs- rechtlichen Pflichten.Denn nach wie vor gilt der Grundsatz: der Jahresabschluss eines Vereins ist nurdann zutreffend, wenn tatsächlich sämtliche Finanzbereiche des gesamten Vereins,also auch einschließlich aller Abteilungen und sonstiger vorhandener Unter-gliederungen, buchhalterisch berücksichtigt sind, sich auch imRechenschaftsbericht/Geschäftsbericht wieder finden .

Beispiel einer Vollständigkeitserklärung

Quelle: G.Geckle@Haufe.de


 

Erweitertes Führungszeugnis für ehrenamtlich tätige Personen

Der Bundestag hat am 16.Juli 2009 ein Gesetz beschlossen, das zum 1. Mai 2010 in Kraft treten wird. Dieses Gesetz soll dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen und geht auf einen Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zurück. Künftig sollen so genannte
erweiterte Führungszeugnisse in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Personen wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Dieses Gesetz findet künftig auch auf Ehrenämter im jugendnahen Bereich Anwendung. Das Bundeszentralregistergesetz regelt, dass jeder Person ab 14 Jahren und ohne Angabe von Gründen ein Führungszeugnis erteilt wird. Ob eine Verurteilung aufgenommen wird, richtet sich grundsätzlich nach der Höhe des Strafmaßes. Weitere Informationen

LSV Erklärung zu Prävention und Schutz vor sexualsisierter Gewalt und Misbrauch an Kindern und Jugendlichen im Sport


Der Deutsche Sportausweis

Was ist der Deutsche Sportausweis? Schon Dabei?

Der Deutsche Sportausweis ist der offizielle Mitgliedsausweis Ihres Sportvereins. Darüber hinaus ist er auch das nationale Ausweissystem teilnehmender Landessportbünde, Spitzenverbände und des Deutschen Olympischen Sportbundes.
Der Sportausweis und das Portal www.sportausweis.de bieten viele Vorteile für den Verein, die Vereinsführung und die Mitglieder.

 


Rezept für Bewegung

Das ´Rezept für Bewegung´ wird flächendeckend in ganz Schleswig-Holstein von den drei Partnern Landessportverband, der Landesärztekammer und mit Unterstützung der Sparkassen in Schleswig-Holstein eingeführt. Hierzu wird eine Datenbank eingerichtet, die ständig aktualisiert wird und die es den Ärzten ermöglicht, auf alle qualitätsgesicherten, gesundheitsorientierten Sportangebote der Vereine im Landessportverband zurückzugreifen. Hier geht's weiter ...

 


Ehrenamtsfreibetrag (Ehrenamtspauschale) und Satzungsänderung: Fristverlängerung bis 31.12.2010

Am 01.10.2009 erreichte den Kreissportverband Stormarn über VVS-Vereinsservice Frankfurt die froher Kunde, dass die Frist für Satzungsänderungen der Sportvereine bis zum 31.12.2010 verlängert wurde. Nur bei einem klaren Satzungshinweis kann die Pauschale gezahlt werden. Die Ausführungen von Prof. Gerhard Geckle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht aus Freiburg finden Sie hier.


Neuer Leitfaden des Bundesjustizministeriums zum Vereinsrecht

 

Das Bundesjustizministerium hat einen neuen Leitfaden zum Vereinsrecht herausgebracht.

Leitfaden als Download



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